Städtische Veranstaltungen bis zum 31.08.2020 (Stand 30.04.2020)

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020 zu untersagen. Die Rechtsverordnung des Landes NRW gibt aber bisher nur Planungssicherheit bis zum 3. Mai 2020. Da das Ordnungsamt immer auf Basis der aktuell geltenden Rechtsgrundlage entscheiden muss, kann es derzeit grundsätzlich keine Veranstaltungen genehmigen. Weil die meisten Veranstaltungen aber intensiver Vorbereitungen bedürfen und nicht abzusehen ist, wie sich die Verbreitung des Corona-Virus in den kommenden Wochen entwickeln wird, sagt die Hildener Verwaltung vorsorglich alle städtischen Veranstaltungen bis Ende August 2020 ab.